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3/12/2011 +++ Private Krankenversicherung

Gesetzliche Kassen erschweren Versicherten den Wechsel zur PKV


+++ Die Regierung hat sich redlich Mühe gegeben den Einstieg in die PKV zu vereinfachen. Einigen gesetzlichen Kassen scheint dies jedoch nicht zu passen: Sie erschweren Versicherten den Wechseln durch angebliche Vertragsbindungen. ... Die gesetzlichen Kassen hindern demnach willige Wechseln damit, in dem sie bei ihren Versicherten mit Wahltarifen auf eine Vertragserfüllung pochen.

Im Augenblick verwehren sechs gesetzliche Krankenkassen den Wechsel, unter ihnen die beiden großen Kassen Techniker Krankenkasse und Barmer GEK. Die Kassen bestehen darauf, dass die Vertrag in den Wahltarifen bis zum Ende erfüllt werden, die Laufzeit dieser Verträge können hierbei bis zu drei Jahre betragen.

Das Bundesversicherungsamt hält dieses Vorgehen für illegal. Ein Sprecher der Behörde erklärte, dass wenn ein Statuswechseln vorläge, ein Wechsel in die PKV jederzeit möglich sein sollte. Ein solcher Statuswechseln stellt rein rechtlich keine Kündigung dar, somit wäre also auch die Mindestlaufzeit ungültig.
br>Versicherte bei Betriebskrankenkassen dürfen jedoch aufatmen, diese Versicherer stehen ihren Kunden nicht im Weg.

Seit Beginn dieses Jahres können gesetzlich Versicherte in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn sie Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro einmalig überschreiten. Haben auch Sie Interesse an einer kostenlosen Beratung? Dann nehmen Sie über unseren Vergleichsrechner mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie!

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3/4/2011 +++ Private Krankenversicherung

Keine Öffnungsklausel für Zahnärzte


+++ Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) lehnte die Aufnahme der Öffnungsklausel in die Gebührenordnung der Zahnärzte ab. Die privaten Krankenversicherungen forderten eine Aufnahme, um direkte Verhandlungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Damit ließen sich die steigenden Behandlungskosten in den Griff bekommen. ... Ebenfalls klar wird damit, dass Rösler auch bei den Ärzten einer Öffnungsklausel nicht zustimmen wird. Zunächst solle die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) reformiert werden, auf deren Basis wiederum die Honorarordnungen für Ärzte aktualisiert werden.

Der PKV-Verband hatte sich in der Vergangenheit stets für die Öffnungsklausel eingesetzt. Die privaten Versicherer sollte die Möglichkeit haben, mit Ärzten und Zahnärzten um die Vergütungen verhandeln zu dürfen, gleichzeitig sollten die Honorare grundlegend um 6 Prozent erhöht werden. Die letzte Reform der GOZ war im Jahre 1988.

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3/1/2011 +++ Private Krankenversicherung

Gerichtsurteil: PKV-Tarife sind nun geschlechtsneutral


+++ Der europäische Gerichthof hat heute sein Urteil verkündet: Unterschiedliche Tarife für Frauen und Männer sind diskrimierend und nicht rechtens. Durch das Urteil wird es künftig nur demnach zum Großteil Unisex-Tarife geben. Das Urteil wird als wegweisend für die gesamte Branche angesehen. ... Den Nachteil hatten bislang vor allem Frauen. Für Frauen wurden in der Krankenversicherung häufig nachteilige Risikoberechnungen angestellt, durch diesen erhöhten "Risiko-Faktor" waren letzlich die Beiträge höher als die der Männer. Dies gilt nicht nur im Bereich der Krankenversicherung, auch bei KFZ-Versicherungen war die Risikoberechnung häufig ein Thema.

Beim Urteil verweist der europäische Gerichtshof auf die 2004 erlassene Gleichstellungsrichtlinie. Dies verlangt Unisex-Tarife grundsätzlich schon seit 2007 und sieht die Überprüfung dieser Regelung vor Ende 2012 vor - Ausnahmen seien unzulässig.

Für Sie: Aktuelles zum Thema Gleichbehandlungsgrundsatz.
Diese Regelung 2004/113/EG ist Recht in Europa! http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2
Diese Regelung sah aber auch vor, dass Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, vor dem 21. Dezember 2007 Sonderregelungen zu beschließen, die proportionale Unterschiede für die Versicherten zuzulassen, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung basiert.
Der EuGH sieht nun die Gefahr, dass die in der Richtlinie vorgesehene Ausnahme von der Gleichbehandlung von Frauen und Männern nach dem Unionsrecht unbefristet zulässig sein könnte.
„Eine Bestimmung, die es den betreffenden Mitgliedstaaten gestattet, eine Ausnahme von der Regel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen unbefristet aufrechtzuerhalten, läuft jedoch der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zuwider und ist daher nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit als ungültig anzusehen“, steht in der Pressemitteilung.
Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass die Ausnahme von der Grundregel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen im Versicherungssektor mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 ungültig ist. Ab diesem Zeitpunkt ist die Regel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen anzuwenden! Das bedeutet unumkehrbar, dass die Versicherer Unisex-Tarife ab dem 01.01.2013 anbieten müssen.
Das Urteil im Wortlaut! http://www.spiegel.de/media/0,4906,25406,00.pdf
Pressemitteilung des EuGH http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2011
Es geht um folgende Passagen:
Artikel 5 (1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass spätestens bei den nach dem 21. Dezember 2007 neu abgeschlossenen Verträgen die Berücksichtigung des Faktors Geschlecht bei der Berechnung von Prämien und Leistungen im Bereich des Versicherungswesens und verwandter Finanzdienstleistungen nicht zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen führt.
Artikel 5 (2) Unbeschadet des Absatzes 1 können die Mitgliedstaaten vor dem 21. Dezember 2007 beschließen, proportionale Unterschiede bei den Prämien und Leistungen dann zuzulassen, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist. Die betreffenden Mitgliedstaaten informieren die Kommission und stellen sicher, dass genaue Daten in Bezug auf die Berücksichtigung des Geschlechts als bestimmender versicherungsmathematischer Faktor erhoben, veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden. Diese Mitgliedstaaten überprüfen ihre Entscheidung fünf Jahre nach dem 21. Dezember 2007, wobei sie dem in Artikel 16 genannten Bericht der Kommission Rechnung tragen, und übermitteln der Kommission die Ergebnisse dieser Überprüfung.
Artikel 5.2 wurde vom EuGH außer Kraft gesetzt und eindeutig festgelegt, dass m neugeschäft ab dem 01.01.2013 Unisex-Tarife anzubieten sind!
Was bedeutet das konkret für die PKV!
Alle bis zum 31.12.2012 abgeschlossenen Verträge bleiben von der Änderung unberührt!
Wir werden zum 01.01.2013 neue Tarife bekommen, auch wenn sich Tarifbezeichnungen nicht ändern, stellt sich die Frage inwieweit man die Tarife miteinander verbinden kann! Das ist aber eine eher theoretische Frage!
Die Beiträge für Frauen werden sinken, die Beiträge für Männer werden sich erhöhen. Da man davon ausgehen muss, dass dann mehr Frauen in die PKV wechseln, werden die Beiträge der Männern stärker erhöhen und damit den heutigen Beiträgen der Frauen annähern!
Das könnte zu einem deutlich höheren versicherungsgeschäftlichen Ergebnis führen, als es heute der Fall ist! Das wäre dann für die Kunden schon vorteilhaft, weil das versicherungsgeschäftliche Ergebnis über den Rohüberschuß zu mehr als 80% der e.a. RfB zufließt, woraus sowohl Limitierungen als auch Bar BRE finanziert werden! Das versicherungsgeschäftliche Ergebnis sollte auch alleine deshalb steigen, weil meines Erachtens die Versicherer mit höheren Sicherheitszuschlägen in der Kalkulation arbeiten sollten um etwaige Schwankungen im geslchtsspezifischen Zugang gegenzusteuern! Denn je mehr Frauen in einen Unisex-Tarif strömen, desto stärker gerät der Tarif unter Anpassungsdruck!
Alternativ setzt man einfach den Männerbeitrag auf den Frauenbeitrag hoch, was meines Erachtens aber nicht zulässig, nicht durch KalV und VAG gedeckt und auch nicht marktkonform ist!
Insgesamt ist zu befürchten das die Transparenz des Marktes weiter abnimmt, da das Verhältnis Frauen Männer ein kalkulationsrelevanter Faktor sein könnte! Je höher ich den Faktor Mann setze, desto niedriger ist der Beitrag! Allerdings ist dann auch der Nachfragedruck der Frauen auf diesen Tarif höher, was dann insgesamt zu Beitragsanpassungen in der Zukunft führen wird!
Spannend fände ich es, wenn wir diesen Termin, nachdem wir die Chance am 01.01.2009 – Einführung neue Welt und Übertragungswertzuschlag – verstreichen lassen haben, um einige andere Punkte zu klären!
Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden.

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2/24/2011 +++ Private Krankenversicherung

Stiftung Warentest vergleicht private Krankenversicherungen


+++ In Ausgabe 3/2011 nimmt Finanztest der Stiftung Warentest sowohl private als auch gesetzliche Krankenversicherungen unter die Lupe. Überprüft wurden neben den Preisen auch die Leistungen der unterschiedlichen Anbieter. Ebenfalls empfiehlt Finanztest den Wechsel in die PKV. ... Zum Jahresbeginn wurde der Wechsel in die private Krankenversicherung von der Schwarz-gelben Regierung erheblich erleichtert. Neben der Senkung der Jahresarbeitsentgeltsgrenze wurde auch die Drei-Jahres-Wechselfrist abgeschafft. Finanztest zeigt sowohl Vor- als auch Nachteile auf. Generell sollte der Wechsel trotz allen Vergünstigungen wohl überlegt sein.

Zu den Vorteiler der gesetzlichen Kassen zählen nach wie vor relativ einfach kalkulierbare Beiträge und eine kostenfreie Familienversicherung. Nicht kalkulierbar sind hingegen die Leistungen, was wird bezahlt, was nicht? Hier bietet die GKV neber einem schwachen Angebot auch noch unvorhersehbare Anpassungen der Kassen.

Auf der anderen Seite sind die Leistungen der privaten Kassen in den meisten Fällen wesentlich stärker und umfangreicher, die Beiträge jedoch, weniger vorhersehbar. Vor allem das Alter macht vielen Versicherten Sorgen.

Zusammenfassend teilt Finanztest mit, dass die private Krankenversicherung vor allem für Beamte und Selbstständige empfehlenswert ist. Angestellte sollten das Angebot genau prüfen und gut vergleichen, auch ein Blick auf die Beitragsstabilität lohnt sich.

Falls auch Sie Interesse an einer privaten Krankenversicherung haben, möchten wir Ihnen den kostenlosen Vergleich von Docprivago anbieten. Einfach hier klicken.

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2/17/2011 +++ Private Krankenversicherung

Kinderkrankengeld kein exklusiver GKV-Vorteil mehr


+++ Die Signal Krankenversicherung a.G. hat einen Krankentagegeld-Tarif für Arbeitnehmer eingeführt. Die Besonderheit ist ein Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, dieses gab es bisher nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. ... Unter den Versicherungssystemen proklamiert die private Krankenversicherung stets damit, die Mehrzahl an Leistungen zu erbringen, dies stimmt jedoch nicht uneingeschränkt in allen Bereichen. Besonders wenn es um den Rest der Familie geht, bietet die gesetzliche Kasse häufig eine Mehrzahl an Leistungen an.

Bisher war das Kinderkrankengeld einer dieser Vorteile der GKV. Im Falle einer Erkrankung des Kindes, ist der Arbeitsgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer für bis zu 10 Tage im Jahr und pro Kind freizustellen, bis hin zu maximal 25 Tagen bei mehr als 2 Kindern. Alleinerziehenden haben natürlich doppelten Anspruch. Nicht verpflichtet ist der Arbeitgeber jedoch zur Weiterzahlung des Gehaltes - dies hängt dann vom Tarifvertrag ab.

Ist die Weiterzahlung durch den Arbeitgeber nicht gegeben, tritt die GKV ein, diese zahlt grundsätzlich 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, bis hin zu maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Hiervon werden dann jedoch noch die Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen, sodass letztlich rund 77,5 Prozent.

Nach Angaben der Signal Iduna bietet diese nun erstmals eine vergleichbare Leistung für privat Versicherte an. Der Krankentagetarif ESP-VA 43 enthält neben dem üblichen Krankentagegeld auch eine Leistung bei Erkrankung des Kindes. Die Voraussetzungen liegen hierbei gleichauf mit denen der GKV. Eine davon ist unter Anderen, dass im Haushalt keine weitere Person lebt, die die Pflege des erkrankten Kindes übernehmen kann, und dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und selbst auch privat vollversichert ist. Falls eine Versicherung mit Kranketagegeld bei Erkrankung des Kindes für Sie ein Thema ist: Nehmen Sie doch einfach über unseren Vergleichsrechner mit uns Kontakt auf! Einfach hier klicken.

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2/9/2011 +++ Private Krankenversicherung

Arzneimittelrabatte für Privatpatienten 2011


+++ Weitere Gründe 2011 in die private Krankenversicherung zu wechseln: Arzneimittelrabatte, die bereits lange für gesetzlich Versicherte gelten, gelten jetzt endlich auch für privat Versicherte. ... Auf die Versicherer warten 300 Millionen Euro aus den Herstellerrabatten, die ab 2012 den Versicherten als stabilere oder sogar gesenkte Beiträge zugutekommen werden. Denn es ist Pflicht diese Mehreinnahmen an die Versicherten weiterzugeben - so hat es der Gesetzgeber im Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes vorgesehen. Der Rabatt ist auf 16 Prozent festgelegt.

Die Regierung kommt damit der Forderung aus der Wirtschaft nach, den gesetzlichen Krankenkassen nicht länger Vorteile im Bereich der Medikamentenpreis zuzugestehen. Dementsprechend werden bald Kunden aller Kassen in der Apotheke gleich behandelt. Ein Unterschied bleibt jedoch, nach wie vor werden Privatpatienten den vollen Preis zahlen und ihre Erstattung somit erst nachträglich bekommen.

Interesse geweckt? Versuchen Sie es doch mit unserem Vergleichsrechner. Einfach hier klicken.

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2/9/2011 +++ Docprivago Spezial

Für Sie gelesen: Elternzeit


+++ Heute möchten wir Sie auf einen interessanten Beitrag den HALLESCHEN Krankenversicherung aufmerksam machen. ... Für Sie gelesen: E l t e r n z e i t - Absurd: Wer bei Teilzeit mehr als 50% arbeitet, muss ins gesetzliche System zurück - Wer nach der Elterzeit nicht mehr arbeitet, kann in der PKV bleiben - Auch Väter fühlen sich von der aktuellen Regelung an der Nase herumgeführt Hier geht's zum Artikel
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1/31/2011 +++ Private Krankenversicherung

map-Report 2011: Debeka wieder Testsieger


+++ Von einer derartigen Siegesserie können Sportler nur träumen: Bereits zum elften Mal in Folge macht die Debeka den ersten Platz im alljährigen map-report. ... Ebenfalls gute Ergebnisse konnten die beiden Krankenversicherungen DKV und R+V erzielen, welche sich den zweiten Platz teilen dürfen.

Insgesamte 16 private Krankenversicherungen nahmen an der diesjährigen Auswertung des map-Reports 2011 teil. Auf dem ersten Platz steht die zweitgrößte deutsche private Krankenversicherung, die Debeka. Zum elften konnte sie in den Disziplinen Wirtschaftlichkeit, stabilen Beiträgen und guten Leistungen gegen ihre Mitbewerber absetzen. Auch in den Bereichen Bilanzen, Kundenservice und Gesundheitsleistungen staubte die Debeka alle Bestnoten ab, die es abzuholen hab.

Den zweiten Platz teilen sich die DKV und R+V Versicherungen. Vor allem die DKV erzielt seit ihrer Übernahme der Victoria Gruppe im ökonomischen eindrucksvolle Ergebnisse, weshalb die DKV auch Branchenführer ist.

Mit von der Partie war dieses Jahr zum ersten Mal die Allianz Versicherung, welche den map-Report bislang stets abgelehnt und heftig kritisiert hatte. Die Skepsis der Allianz dürfte sich in Rauch aufgelöst haben, so hats zwar für den Sieg nicht gereicht, trotzdem konnte die Allianz sehr gute Ergebnisse erzielen - vorrangig mit dem stabilen Beitragsniveau. in den letzten zehn Jahren musste die Allianz immerhin nur zwei Mal ihre Beiträge erhöhen. Und die Erhöhungen, welche 2000 und 2005 stattfanden, waren auch nur unwesentlich - das freut vor allem den Kunden.

16 Teilnehmer nahmen am map-Report teil, bei etwa 50 Anbietern in Deutschland, ist die Anzahl derer, die ihre Ergebnisse und Eckdaten preisgeben also noch relativ gering. Trotz allem ist die Zahl jedoch steigend, immer mehr Anbieter privater Krankenversicherungen kündigen an, am map-Report teilzunehmen, welcher immerhin seit 20 Jahren stattfindet. Am aktuellen PKV-Test nahmen die Allianz, Alte Oldenburger, Concordia, Debeka, DEVK, DKV, HanseMerkurm, HUK-Coburg, Inter, LVM, Provinzial, Nürnberger, PAX-Familienfürsorge, R+V, SDK und Signal teil. Mit dem map-Report soll eine bessere Transparenz für Kunden geschaffen werden, hierfür werden die Unternehmen vor allem anhand ihrer wirtschaftlichen Daten analysiert, da für Kunden privater Krankenversicherungen langfristige Stabilität ein extrem wichtiger Punkt ist.

Wenn auch Sie an einer starken und gerechten privaten Krankenversicherung interessiert sind, möchten wir Ihnen gerne unseren Vergleichsrechner ans Herz legen. Einfach hier klicken.

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