Unser Lexikon - Buchstabe Z
Wählen Sie unter den folgenden Begriffen Ihren Suchbegriff aus:
Zahlungsweise
Zahlungsweise bedeutet, die Methode, nach der die Beiträge für eine
Versicherung vom Versicherungsnehmer beglichen werden. Die Unterschiede werden besonders im Vergleich von
privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen deutlich.
Die privaten und gesetzlichen Versicherungsmitglieder bezahlen ihre Beiträge in Form
einer monatlichen Überweisung oder lassen den Betrag monatlich von der Versicherung einziehen. Private
Versicherungsmitglieder haben die Entscheidungsfreiheit auf eine viertel-, halb- oder ganzjährige Beitragszahlung.
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Zahnstaffel
Die Bedeutung Zahnstaffel findet im Zusammenhang mit der PKV statt.
Es besteht in den ersten Jahren der Versicherung ein Höchstsatz, welcher für zahnärztliche und kieferorthopädische
Behandlungen übernommen wird. Für Behandlungen, welche durch einen Unfall durchgeführt werden müssen,
entfällt dieser Höchstsatz und es wird der komplette Betrag von der PKV übernommen.
In Verhältniss auf die Leistungen beim Zahnarzt unterscheiden sich gesetzliche und private Krankenversicherung stark.
Die GKV sorgt dafür, dass der Patient eine ausreichende Behandlung erhält.
Dies umfasst jegliche Behebung von Zahnkrankheiten als auch Vorsorgeuntersuchungen. Die PKV bekommt dies ebenso,
allerdings kann der Versicherte von bestimmten Qualitätsansprüchen Gebrauch machen.
So kann er über das Material entscheiden, welche bei einer Zahnfüllung benutzt wird.
Gesetzliche Krankenversicherte haben dieses Wahlrecht nicht. Es wird meist das günstigste Material
verwendet.
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Zahlungsverzug
Der Zahlungsverzug beginnt 30 Tage nach Fälligkeit des Betrages, erst nach dieser Frist können Verzugszinsen berechnet werden. Wird der fällige Betrag nicht innerhalb der 30 Tage nach Fälligkeit bezahlt, so kann der Versicherer Mahnkosten erheben.
Vgl. § 286 BGB
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Zahnbehandlung
Diese Behandlung bedeutet jegliche Behandlung, die an den Zähnen durchgeführt wird.
Dabei kann es sich um Eingriffe handeln wie Karies, Wurzelbehandlungen,
oder auch um Fälle, welche sich der Patienten wünscht.
Da der Besuch beim Zahnarzt als unangenehm empfunden wird, ist es wichtig, dass man sich beim Arzt seines Vertrauens
behandeln lassen kann. Abhängig ist diese Entscheidung von der Krankenversicherung. Auch die Leistungen,
die von den Krankenversicherungen gezahlt werden, können nicht fest angegeben werden, denn es gibt
bedeutende Unterschiede. Die GKV übernimmt Kosten, welche die Hauptversorgung eines Patienten beim Zahnarzt garantieren.
In dieser Grundbehandlung sind Behandlung wie Kariesbehebung oder das Entfernen von Weisheitszähnen enthalten.
Wie die Problemebehebung behandelt wird, kann sich der Patient nicht aussuchen. So wird beispielsweise für Füllungen
ein ausreichendes Material verwendet, nicht aber das Beste, was der Markt zu bieten hat.
Als Mitglied der PKV werden alle Behandlungen erstattet, die in der GKV nur teilweise übernommen werden.
Bei Verwendung von Materialien bezahlt die PKV häufig teures Material, das die GKV ihren Versicherungsnehmern
nicht bezahlen kann.
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Zahnersatzversicherung
Die Zahnersatzversicherung ist eine spezielle Form der Zusatzversicherung in der privaten Krankenversicherung. Durch die Zahnersatzversicherung soll eine Absicherung einer hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz gewährleistet werden, dabei werden auch Vorleistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt. In der Regel erfolgt nach Abschluss der Zahnersatzversicherung eine jährliche Staffelung für den Zuschuss zum Zahnersatz. Dieser erhöht sich dann jährlich um einen festgelegten Prozentsatz. Auf eine Wartezeit von ca. sechs bis neun Monaten, bevor die Leistungen erbracht werden können, besteht jedoch fast jede Zahnersatzversicherung.
Vgl. von Fürstenwerth, F.; Weiß, A.: Versicherungsalphabet, 10. Aufl. Seite 759.
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Zahnlaborkosten
Zahnlaborkosten sind Rechnungen, welche von den zahntechnischen Labors an die Zahnärzte gestellt werden und Teil
eines Behandlungsprozesses sind. Diese werden unterschiedlich berechnet.
Man unterscheidet hierbei zwischen der gesetzlich versicherten und privat versicherten Abrechnungsliste für Patienten.
Das Verzeichnis für die gesetzlich versicherten Patienten beinhaltet ausschliesslich ausreichende
und nur notwendige zahnärztliche Leistungen.Des weiteren werden dabei vom Gesetzgeber Höchstpreise festgelegt, welche
das Ziel verfolgen, den Beitrag in der Sozialversicherung zu stabilisieren.Bei dem Verzeichnis für die privat versicherten Mitglieder sind aufwendigere
und ausführlichere Leistungen auschlaggebend. Hieraus ergeben sich immer höhere Kosten im Vergleich zur gesetzlichen Abrechnungsliste.
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Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung ist alters- und gesundheitsunabhängig und kann recht unbürokratisch direkt bei einem Versicherungsvertreter oder via Internet abgeschlossen werden. Je nach Leistungsumfang, den man gerne nutzen möchte, deckt die Versicherung unterschiedlich hohe Kosten ab. Der Basistarif ist bei allen Versicherungsanbietern in der Regel gleich und sorgt für die Begleichung der Kosten eines Zahnersatzes, diese beinhalten je Vertragsdefinition Implantate, Anästhesie, Brücken, Stiftzähne und Kronen. Hier wird jedoch nur der Restbetrag getilgt, den die Krankenkasse nicht übernimmt, wobei es auch im Bereich der Basistarife immer mehr Anbieter gibt, deren Übernahmen nicht an den Vorleistungen der Krankenkassen gekoppelt sind.
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Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung bietet Versicherungsschutz, der über den Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgeht. Dabei wird es den Versicherten möglich, bestimmte Versicherungen, die ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergänzen über ihre Krankenkasse abzuschließen. Vertragspartner der Versicherten sind jedoch die privaten Versicherungsunternehmen und nicht die Krankenkassen selbst.
Vgl. Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Zusatzversicherung, online im Internet:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/55481/zusatzversicherung-v1.html
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