Beitragszahlung in der Privaten Krankenversicherung im Alter
Ist der Beitrag in der PKV im Alter für mich bezahlbar?
Aus einem Teil der Beitragseinnahmen werden feste Rücklagen gebildet, welche ausschließlich zur Subventionierung der Beiträge im Rentenalter herangezogen werden. Zudem schreibt das Gesetz seit dem 01.01.2001 eine 10%ige Altersrückstellung vor, um zusätzliche Beitragsentlastungen zu schaffen.
Unsere Vorsorge im Alter
Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass die private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen noch attraktiver wird.
Seit dem 01.01.2000 wird auf sämtliche neu abgeschlossenen Krankenvollversicherungen bei einem PKV-Unternehmen ein gesetzlich festgeschriebener 10%iger Zuschlag erhoben, der als zusätzliche Altersrückstellung dazu dienen soll, den Beitrag ab dem 65. Lebensjahr zu stabilisieren.
Ab dem 80. Lebensjahr kann der angesparte Betrag sogar zur Beitragsreduzierung verwendet werden. Und das zusätzlich zu den bisher von den Unternehmen angesammelten Altersrückstellungen, die den Beitrag ab dem 65. Lebensjahr senken.
Der DocPrivago Tipp!
Zudem bieten einige Krankenversicherungen ihren Kunden durch den Tarif MBZ die Möglichkeit, sich schon bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung (oder auch später) zu entscheiden, um wie viel die Beiträge im Rentenalter gesenkt werden sollen. Und das Beste daran, Ihr Arbeitgeber zahlt sogar 50% der Aufwendungen mit. Im Alter geniessen Sie dann einen sehr geringen Beitrag und das steuerfrei.
Fordern Sie daher jetzt Ihre garantierte Beitragsreduzierung im Alter an!