Private Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit
Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Durch die staatlichen Bezüge (Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld)im Falle von Arbeitslosigkeit werden Sie automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung.
Es ist möglich mit Ihrer privaten Krankenversicherung das zeitweilige Aussetzen des Versicherungsschutzes zu vereinbaren oder den Vertrag gänzlich zu kündigen. Innerhalb von 3 Jahren setzt der Versicherungsschutz wieder ein, sobald die Arbeitslosigkeit vorbei ist. Dauert diese Phase länger als 3 Jahre, kann die private Krankenversicherung günstig in eine Anwartschaftsversicherung übertragen werden. Diese hält die Möglichkeit der Umwandlung in eine private Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt offen.
Wer in den letzten 5 Jahren vor der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld in der privaten Krankenversicherung versichert war, kann sich von der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen, wenn dies innerhalb von 3 Monaten beantragt wird.