Bezahlt die PKV alle Arzneimittel?
Ja, alles was der Arzt per Rezept verordnet, auch Bagatellarzneimitteln z.B. Kopfschmerztabletten etc. werden im Rahmen der tariflichen Vereinbarung erstattet. Ausnahmen gelten bei reinen Stärkungsmitteln.
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Der Standardtarif für Senioren - was steckt dahinter?
Vollversicherte, die 65 Jahre oder älter und mindestens 10 Jahre vollversichert sind, können den Standardtarif wählen. Seine Leistungen sind bei allen Unternehmen der privaten Krankenversicherung gleich und entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Darüber hinaus können Ärzte frei gewählt werden. Der Versicherte bleibt Privatpatient beim Arzt. Der Beitrag für den Standardtarif darf nicht höher liegen als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen. In der Regel liegt er darunter, besonders bei langer Mitgliedschaft.
Die Altersrückstellungen werden beim Wechsel in den Standardtarif voll angerechnet. Falls die Beiträge doch über die garantierte Grenze hinaus erhöht werden müssen, wird die Differenz von der gesamten Versichertengemeinschaft getragen. Der Standardtarif bietet zusätzlich Sicherheit im Alter. Für die meisten PKV- Versicherten bleiben die herkömmlichen PKV- Tarife auch im Alter der Versicherungsschutz der Wahl.
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Ist die PKV bei Mutterschutz- und Erziehungszeiten beitragspflichtig?
In der Regel ja, bei einigen Versicherungen besteht bei einer Versicherung die Möglichkeit, im ersten Monat nach bekannt werden der Schwangerschaft auf einen Tarif umzusteigen, der mit der Entbindungspauschale aus dem Krankentagegeld insgesamt ca. 9 (!) Monate beitragsfrei ist.
Frauen, die freiwillig in der GKV versichert sind, müssen u.U. auch bei Schwangerschaft Beiträge entrichten - doch das weiß kaum jemand!
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Kann ich zurück in die GKV?
Wenn Sie lebenslang über der sogenannten BBG (die jedes Jahr steigt) bleiben, nicht. Wenn Sie mit dem Jahresbruttogehalt einmal unter die sogenannte BBG fallen, werden sie automatisch vom Arbeitgeber sofort wieder pflichtversichert angemeldet und die PKV muss sofort aufgehoben werden, es sei denn, sie widersprechen und lassen sich von der Versicherungspflicht endgültig befreien. Dann gibt es auf normalem Wege kein Zurück mehr. Sollten Sie arbeitslos werden, werden sie automatisch wieder versicherungspflichtig. Sie können jedoch die Rechte in der privaten Krankenversicherung durch Zahlung eines sogenannten Anwartschaftsbeitrages einfrieren lassen, sofern Sie mindestens 5 Jahre privat versichert waren.
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Können Beiträge nachträglich erhöht oder Leistungen gekürzt werden?
Nein.
Die bei Abschluss bestehenden Bedingungen bleiben Ihnen erhalten, anders als bei der GKV. Die Beiträge können nur im Rahmen von Beitragsanpassungen angehoben werden, die beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen beantragt und genehmigt werden müssen. Es kann also weder passieren, dass die Beiträge zu wenig noch zu hoch angepasst werden. Die Beiträge werden nur dann erhöht, wenn die allgemeinen Kosten in Ihrer Altersgruppe ( in die Sie bei Abschluss eingetreten sind) entsprechend gestiegen sind.
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Können die Beiträge nachträglich wegen neu hinzukommender Krankheit erhöht werden?
Nein.
Wenn Krankheiten vor Abschluss des Vertrages bekannt sind, werden sie mit einem entsprechenden Risikozuschlag abgegolten (hier haben Sie bei bestimmten Krankheiten die Möglichkeit nach Ablauf von einer Frist diesen erneut prüfen zu lassen - evtl. kann der Zuschlag dann entfallen). Treten Krankheiten nach Annahme bzw. Policierung des Vertrages auf, trägt die Versicherung das Risiko. Fälle in denen nachträglich Risikozuschläge erhoben werden oder gar eine Vertragskündigung ausgesprochen wird, treten nur dann auf, wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person Gesundheitsfragen im Antrag falsch beantwortet hat. Grundsätzlich gilt: Alle diagnostizierten Krankheiten der letzten 3 Jahre die ambulant behandelt oder untersucht wurden, sowie stationäre Aufenthalte aus den letzten 10 Jahren sollten genau notiert und mit den Beratern besprochen werden. Jede diagnostizierte Krankheit, auch wenn sie derzeit nicht behandelt wird, kann, wenn sie nicht angegeben wird, zu späteren Problemen führen.
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Macht eine Selbstbeteiligung Sinn?
Dies ist individuell zu prüfen! Generell kann man die Aussage treffen, dass eine Selbstbeteiligung den Monatsbeitrag überproportional senkt, da sich für den Versicherer die Verwaltungskosten verringern.
Des Weiteren haben Tarife mit einer Selbstbeteiligung einen günstigeren Schadenverlauf und der Kunde eher die Möglichkeit die Beitragsrückerstattung ( zwischen einem bis vier ) in Anspruch zu nehmen.
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Sind die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung abhängig vom Einkommen?
Nein. Die PKV richtet sich nach dem Eintrittsalter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand. Beitragserhöhungen wegen gestiegenem Einkommen sind nicht möglich.
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Warum ist Ihr Service kostenlos?
Unser Service, angefangen bei den Unterlagen, über die Beratung, den Abschluss und die jeweiligen Betreuung ist kostenlos. Unsere Ansprüche richten sich an die jeweilige Versicherungsgesellschaft, für die sich unsere Kunden entschieden haben.
Die Beratung erfolgt völlig unabhängig, da uns der gesamte Markt offen steht!
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Was ist beim Abschluss bei einer "jungen Versicherungsgesellschaft" zu bedenken?
Bei jungen/ neuen Krankenversicherungsgesellschaften (bis ca. 10 –15 Jahre) besteht die Gefahr, dass das Tarifwerk unter Umständen zu billig kalkuliert wurde und schwere Krankheiten wie Krebs, Aids etc. sich erst nach einem Zeitraum von 12 Jahren bemerkbar machen. Dies führte in der Vergangenheit bei manchen Gesellschaften zu drastischen Beitragserhöhungen.
Erfahrung des Versicherers ist hier einer der ausschlaggebenden Punkte.
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Wie sicher ist eigentlich die PKV?
Eine private Krankheitsvollversicherung gewährt ein Höchstmaß an Sicherheit. Sie ist niemals durch das Versicherungsunternehmen kündbar. Der Versicherungsschutz besteht ein Leben lang. Durch Altersrückstellungen wird frühzeitig Vorsorge für das Alter gebildet. Die Beiträge werden für alle Versicherten eines Tarifs insgesamt nach einheitlichen Grundsätzen kalkuliert. Wer erkrankt muss nicht deshalb höhere Beiträge bezahlen. Der private Krankenversicherungsschutz ist flexibel. Ändern sich die Bedürfnisse des Versicherten, dann gibt es viele Möglichkeiten, den Versicherungsschutz anzupassen.
Wird der Versicherungsschutz auf neue Leistungen ausgeweitet – z.B. Unterbringung im Einbettzimmer statt bisher im Zweibettzimmer im Krankenhaus -, dann wird im Umfang der Leistungserweiterung ein risikogerecht kalkulierter zusätzlicher Beitrag berechnet. Umgekehrt ist es selbstverständlich mit dem Ziel einer Beitragsreduktion möglich, auf bestimmte bisher versicherte Leistungen zu verzichten. Beim Wechsel in einen anderen, gleichartigen Tarif des Versicherers werden dem Versicherten die bisher erworbenen Rechte und Altersrückstellungen anteilmäßig angerechnet. Ein großer Vorteil, der nur durch Angebotsvielfalt und Wettbewerb möglich ist.
Die Kalkulationsgrundlagen sind im Versicherungsaufsichtsgesetz, die Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt und werden durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen überprüft.
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Wie treffe ich die richtige Wahl für meine Private Krankversicherung?
Folgende Fragen müssen Sie beim Abschluss beachten:
* Wie lange ist die Gesellschaft im Krankenversicherungsmarkt tätig?
* Wie viele Tarifgenerationen gibt es?
* Gibt es Ködertarife?
* Wie hoch sind die gebildeten Rückstellungen? Schadenquote?
* Verwaltungskostenquote inklusive Abschlußkostenquote.
Diese Faktoren sind auch für die Beitragsentwicklung ausschlaggebend.
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Wie und wann kann ich meine PKV kündigen?
In der Regel 3 Monate zum Ablauf des Kalender- oder Versicherungsjahres und bei jeder Beitragserhöhung. Ausnahmen gibt es nur beim Krankentagegeld, hier kann eine besondere Kündigungsfrist gelten.
WICHTIG!
Bitte nicht vorschnell kündigen! Erst müssen Sie eine Annahme einer privaten Krankenversicherung haben.
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Wie verläuft die Abrechnung - muss ich wirklich alle Arztrechnungen "vorstrecken"?
Nein, Sie erhalten nach Abschluss einer Behandlung die Rechnung in zweifacher Ausfertigung zugesandt. Das Original schicken Sie an Ihre Krankenversicherung – Sie warten bis das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist - dann überweisen Sie an den Arzt. Die Zahlungen der Krankenversicherung haben sich, auch durch den Fortschritt der EDV, auf 8 –14 Tage beschleunigt.
Medikamente bezahlen Sie bar in der Apotheke. Danach oder vorher besorgen Sie sich ein Rezept beim Hausarzt (geht meist telefonisch). Rezept und Apothekenquittung schicken Sie an die Krankenversicherung (auch Bagatellarzneimittel, die vom Arzt verschrieben werden können!). Bei Krankenhausaufenthalten wird in der Regel direkt zwischen Krankenhaus und Versicherung abgerechnet (Klinik-Card abgeben). Beim Zahnarzt funktioniert es wie beim Haus- oder Facharzt.
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Wird die Private Krankenversicherung im Alter immer teurer?
Sicherlich wird die private Krankenversicherung im Laufe der Zeit teurer, die Frage ist nur wie sehr?
Der Krankenversicherer hat verschiedene Möglichkeiten für stabile Beiträge zu sorgen:
* Rückstellung
* 10% gesetzlicher Zuschlag per Gesetz für weitere Rückstellungen
* Ordentliche Risikoprüfung der zu versichernden Person
* Keine Kulanzleistungen
* Kostenminimierung
* Einige Gesellschaften haben einen sogenannten Altersentlastungstarif
* Ordentlicher / vernünftig kalkulierter PKV-Versicherer
Wir stellen gerne entsprechende Beitragsverläufe zur Verfügung.
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Wo und wie werden meine Kinder versichert?
Rechtslage: Haben beide Eheleute ein eigenes Einkommen, so sind ihre Kinder nicht in der GKV wenn: der privat krankenversicherte Elternteil ein durchschnittliches Einkommen von mehr als EUR 3.825,- (Beitragsbemessungsgrenze 2002) monatlich hat und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich Versicherte.
Beispiel: Der Ehemann verdient mehr. Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient monatlich EUR 1.700,-. Ihr Mann gehört einer privaten Krankenversicherung an. Er erzielt monatliche Einkünfte von EUR 4.000,- .Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt sowohl EUR 3.825,- im Monat als auch das Einkommen seiner Frau. Die Frau hat deshalb für die Kinder keinen Anspruch auf Leistungen aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kinder müssen, sollen sie nicht ohne Krankenversicherungsschutz sein, privat versichert werden.
Die Ehefrau ist Mitglied der GKV, sie verdient EUR 1.700,- monatlich. Der Mann ist selbständig und privat versichert, sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt 2.500,- EURO. Das Einkommen ist zwar höher als das seiner Frau, jedoch nicht höher als EUR 3.825,- monatlich. Die Ehefrau bekommt deshalb Krankenscheine für ihre Kinder.
Der Ehemann ist freiwilliges GKV- Mitglied. Sein Einkommen beträgt EUR 4.000,-, die Ehefrau ist privat krankenversichert. Sie hat Einkünfte in Höhe von EUR 3.900,- monatlich. Das Gesamteinkommen der Frau übersteigt zwar EUR 3.825,- im Monat, jedoch nicht das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die Krankenkasse des Mannes versichert – obwohl das Familieneinkommen höher ist als das im Beispiel 1.
Und noch etwas: Auch wenn für Kinder eines Ehepaares Anspruch auf Familien- Mitversicherung in der GKV gegeben wäre, entfällt er, wenn das Kind über eigenes Einkommen von monatlich mehr als EUR 322,- verfügt.
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