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Keine Öffnungsklausel für Zahnärzte

 

Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) lehnte die Aufnahme der Öffnungsklausel in die Gebührenordnung der Zahnärzte ab. Die privaten Krankenversicherungen forderten eine Aufnahme, um direkte Verhandlungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Damit ließen sich die steigenden Behandlungskosten in den Griff bekommen.

Ebenfalls klar wird damit, dass Rösler auch bei den Ärzten einer Öffnungsklausel nicht zustimmen wird. Zunächst solle die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) reformiert werden, auf deren Basis wiederum die Honorarordnungen für Ärzte aktualisiert werden.

Der PKV-Verband hatte sich in der Vergangenheit stets für die Öffnungsklausel eingesetzt. Die privaten Versicherer sollte die Möglichkeit haben, mit Ärzten und Zahnärzten um die Vergütungen verhandeln zu dürfen, gleichzeitig sollten die Honorare grundlegend um 6 Prozent erhöht werden. Die letzte Reform der GOZ war im Jahre 1988.