Kinderkrankengeld kein exklusiver GKV-Vorteil mehr
Die Signal Krankenversicherung a.G. hat einen Krankentagegeld-Tarif für Arbeitnehmer eingeführt. Die Besonderheit ist ein Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, dieses gab es bisher nur in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Unter den Versicherungssystemen proklamiert die private Krankenversicherung stets damit, die Mehrzahl an Leistungen zu erbringen, dies stimmt jedoch nicht uneingeschränkt in allen Bereichen. Besonders wenn es um den Rest der Familie geht, bietet die gesetzliche Kasse häufig eine Mehrzahl an Leistungen an.
Bisher war das Kinderkrankengeld einer dieser Vorteile der GKV. Im Falle einer Erkrankung des Kindes, ist der Arbeitsgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer für bis zu 10 Tage im Jahr und pro Kind freizustellen, bis hin zu maximal 25 Tagen bei mehr als 2 Kindern. Alleinerziehenden haben natürlich doppelten Anspruch. Nicht verpflichtet ist der Arbeitgeber jedoch zur Weiterzahlung des Gehaltes - dies hängt dann vom Tarifvertrag ab.
Ist die Weiterzahlung durch den Arbeitgeber nicht gegeben, tritt die GKV ein, diese zahlt grundsätzlich 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, bis hin zu maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Hiervon werden dann jedoch noch die Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen, sodass letztlich rund 77,5 Prozent.
Nach Angaben der Signal Iduna bietet diese nun erstmals eine vergleichbare Leistung für privat Versicherte an. Der Krankentagetarif ESP-VA 43 enthält neben dem üblichen Krankentagegeld auch eine Leistung bei Erkrankung des Kindes. Die Voraussetzungen liegen hierbei gleichauf mit denen der GKV. Eine davon ist unter Anderen, dass im Haushalt keine weitere Person lebt, die die Pflege des erkrankten Kindes übernehmen kann, und dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und selbst auch privat vollversichert ist.
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