Gesetzliche Krankenkassen verwehren Versicherten den Wechsel zur PKV
Die Regierung hat sich redlich Mühe gegeben den Einstieg in die PKV zu vereinfachen. Einigen gesetzlichen Kassen scheint dies jedoch nicht zu passen: Sie erschweren Versicherten den Wechseln durch angebliche Vertragsbindungen.
Die gesetzlichen Kassen hindern demnach willige Wechseln damit, in dem sie bei ihren Versicherten mit Wahltarifen auf eine Vertragserfüllung pochen.
Im Augenblick verwehren sechs gesetzliche Krankenkassen den Wechsel, unter ihnen die beiden großen Kassen Techniker Krankenkasse und Barmer GEK. Die Kassen bestehen darauf, dass die Vertrag in den Wahltarifen bis zum Ende erfüllt werden, die Laufzeit dieser Verträge können hierbei bis zu drei Jahre betragen.
Das Bundesversicherungsamt hält dieses Vorgehen für illegal. Ein Sprecher der Behörde erklärte, dass wenn ein Statuswechseln vorläge, ein Wechsel in die PKV jederzeit möglich sein sollte. Ein solcher Statuswechseln stellt rein rechtlich keine Kündigung dar, somit wäre also auch die Mindestlaufzeit ungültig.
Versicherte bei Betriebskrankenkassen dürfen jedoch aufatmen, diese Versicherer stehen ihren Kunden nicht im Weg.
Seit Beginn dieses Jahres können gesetzlich Versicherte in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn sie Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro einmalig überschreiten. Haben auch Sie Interesse an einer kostenlosen Beratung? Dann nehmen Sie über unseren Vergleichsrechner mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie!