Gerichtsurteil: PKV-Tarife sind nun geschlechtsneutral
Der europäische Gerichthof hat heute sein Urteil verkündet: Unterschiedliche Tarife für Frauen und Männer sind diskrimierend und nicht rechtens. Durch das Urteil wird es künftig nur demnach zum Großteil Unisex-Tarife geben. Das Urteil wird als wegweisend für die gesamte Branche angesehen.
Den Nachteil hatten bislang vor allem Frauen. Für Frauen wurden in der Krankenversicherung häufig nachteilige Risikoberechnungen angestellt, durch diesen erhöhten "Risiko-Faktor" waren letzlich die Beiträge höher als die der Männer. Dies gilt nicht nur im Bereich der Krankenversicherung, auch bei KFZ-Versicherungen war die Risikoberechnung häufig ein Thema.
Beim Urteil verweist der europäische Gerichtshof auf die 2004 erlassene Gleichstellungsrichtlinie. Dies verlangt Unisex-Tarife grundsätzlich schon seit 2007 und sieht die Überprüfung dieser Regelung vor Ende 2012 vor - Ausnahmen seien unzulässig.
Für Sie: Aktuelles zum Thema Gleichbehandlungsgrundsatz.
Diese Regelung 2004/113/EG ist Recht in Europa! http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2
Diese Regelung sah aber auch vor, dass Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, vor dem 21. Dezember 2007 Sonderregelungen zu beschließen, die proportionale Unterschiede für die Versicherten zuzulassen, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung basiert.
Der EuGH sieht nun die Gefahr, dass die in der Richtlinie vorgesehene Ausnahme von der Gleichbehandlung von Frauen und Männern nach dem Unionsrecht unbefristet zulässig sein könnte.
„Eine Bestimmung, die es den betreffenden Mitgliedstaaten gestattet, eine Ausnahme von der Regel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen unbefristet aufrechtzuerhalten, läuft jedoch der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zuwider und ist daher nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit als ungültig anzusehen“, steht in der Pressemitteilung.
Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass die Ausnahme von der Grundregel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen im Versicherungssektor mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 ungültig ist. Ab diesem Zeitpunkt ist die Regel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen anzuwenden! Das bedeutet unumkehrbar, dass die Versicherer Unisex-Tarife ab dem 01.01.2013 anbieten müssen.
Das Urteil im Wortlaut! http://www.spiegel.de/media/0,4906,25406,00.pdf
Pressemitteilung des EuGH http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2011...
Es geht um folgende Passagen:
Artikel 5 (1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass spätestens bei den nach dem 21. Dezember 2007 neu abgeschlossenen Verträgen die Berücksichtigung des Faktors Geschlecht bei der Berechnung von Prämien und Leistungen im Bereich des Versicherungswesens und verwandter Finanzdienstleistungen nicht zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen führt.
Artikel 5 (2) Unbeschadet des Absatzes 1 können die Mitgliedstaaten vor dem 21. Dezember 2007 beschließen, proportionale Unterschiede bei den Prämien und Leistungen dann zuzulassen, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist. Die betreffenden Mitgliedstaaten informieren die Kommission und stellen sicher, dass genaue Daten in Bezug auf die Berücksichtigung des Geschlechts als bestimmender versicherungsmathematischer Faktor erhoben, veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden. Diese Mitgliedstaaten überprüfen ihre Entscheidung fünf Jahre nach dem 21. Dezember 2007, wobei sie dem in Artikel 16 genannten Bericht der Kommission Rechnung tragen, und übermitteln der Kommission die Ergebnisse dieser Überprüfung.
Artikel 5.2 wurde vom EuGH außer Kraft gesetzt und eindeutig festgelegt, dass m neugeschäft ab dem 01.01.2013 Unisex-Tarife anzubieten sind!
Was bedeutet das konkret für die PKV!
Alle bis zum 31.12.2012 abgeschlossenen Verträge bleiben von der Änderung unberührt!
Wir werden zum 01.01.2013 neue Tarife bekommen, auch wenn sich Tarifbezeichnungen nicht ändern, stellt sich die Frage inwieweit man die Tarife miteinander verbinden kann! Das ist aber eine eher theoretische Frage!
Die Beiträge für Frauen werden sinken, die Beiträge für Männer werden sich erhöhen. Da man davon ausgehen muss, dass dann mehr Frauen in die PKV wechseln, werden die Beiträge der Männern stärker erhöhen und damit den heutigen Beiträgen der Frauen annähern!
Das könnte zu einem deutlich höheren versicherungsgeschäftlichen Ergebnis führen, als es heute der Fall ist! Das wäre dann für die Kunden schon vorteilhaft, weil das versicherungsgeschäftliche Ergebnis über den Rohüberschuß zu mehr als 80% der e.a. RfB zufließt, woraus sowohl Limitierungen als auch Bar BRE finanziert werden!
Das versicherungsgeschäftliche Ergebnis sollte auch alleine deshalb steigen, weil meines Erachtens die Versicherer mit höheren Sicherheitszuschlägen in der Kalkulation arbeiten sollten um etwaige Schwankungen im geslchtsspezifischen Zugang gegenzusteuern! Denn je mehr Frauen in einen Unisex-Tarif strömen, desto stärker gerät der Tarif unter Anpassungsdruck!
Alternativ setzt man einfach den Männerbeitrag auf den Frauenbeitrag hoch, was meines Erachtens aber nicht zulässig, nicht durch KalV und VAG gedeckt und auch nicht marktkonform ist!
Insgesamt ist zu befürchten das die Transparenz des Marktes weiter abnimmt, da das Verhältnis Frauen Männer ein kalkulationsrelevanter Faktor sein könnte! Je höher ich den Faktor Mann setze, desto niedriger ist der Beitrag! Allerdings ist dann auch der Nachfragedruck der Frauen auf diesen Tarif höher, was dann insgesamt zu Beitragsanpassungen in der Zukunft führen wird!
Spannend fände ich es, wenn wir diesen Termin, nachdem wir die Chance am 01.01.2009 – Einführung neue Welt und Übertragungswertzuschlag – verstreichen lassen haben, um einige andere Punkte zu klären!
Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden.